SmartLine

Altersverifikation mit der GeldKarte im Internet

Das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip der GeldKarte ist der Schlüssel zum Zigarettenautomaten und zur Volljährigkeitsprüfung im Internet.

SmartAVS AltersverifikationDie GeldKarte hat entscheidende Vorteile für die Altersverifikation im Internet: der Nutzer bleibt anonym und fast jeder Volljährige hat den GeldKarte-Chip auf der girocard (ec-Karte) oder Kundenkarte seiner Bank und Sparkasse bereits im Geldbeutel. Ein Chipkartenleser am PC genügt für den Alterscheck im Internet. Das Jugendschutzmerkmal dient auch offline als Altersnachweis, z.B. am Zigarettenautomaten ab 1. Januar 2007.

SmartAVS JugendschutzmerkmalAuf der GeldKarte ist bei minderjährigen Karteninhabern nach Einwilligung das Geburtsdatum, bei volljährigen Personen ein Legitimationsvermerk auf dem Chip aufgebracht. Neben der Volljährigkeitsprüfung ist auch eine Prüfung auf 16 Jahre möglich. Bei der Altersverifikation bleibt Kunde gegenüber dem Händler anonym. Beim Einsatz der GeldKarte ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte ausschließlich von Kreditinstituten an Ihre Kunden emittiert wird. Die Kunden erhalten mit dem turnusmäßigen Austausch ihrer GeldKarte das Jugendschutzmerkmal.

Links zum Thema GeldKarte und Chipkartenleser können Sie der Beilage "Informationen zum Thema GeldKarte und Chipkartenleser im Internet" entnehmen.

KJM bewertet fun SmartPay AVS positiv

Die GeldKarte ist von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Herstellung von "geschlossenen Benutzergruppen" im Internet zugelassen, sofern sie im Rahmen eines geeigneten Gesamtsystems genutzt wird. Im September 2005 hat die KJM erstmals technische Lösungen für Altersverifikationssysteme (AVS) zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Internet positiv bewertet:

"fun SmartPay AVS sieht keine eigene Identifizierung vor, sondern greift auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle bei der Eröffnung eines Bankkontos zurück. fun SmartPay AVS nutzt das Jugendschutzmerkmal der GeldKarte der deutschen Kreditwirtschaft. Die ec-Karten oder Kundenkarten von Banken und Sparkassen sind in der aktuellen Version mit Chips (GeldKarte) ausgestattet, die den Bankkunden durch ein Altersmerkmal zur Nutzung verschiedener Funktionen autorisieren. Da die Weitergabe der ec-Karte an Dritte damit sehr unwahrscheinlich ist, geht die KJM davon aus, dass die bereits bei den Banken erfolgte Altersprüfung ausreicht. Die Authentifizierung des Users einer geschlossenen Benutzergruppe im Internet erfolgt über einen Chipkartenleser am Computer, über den die auf dem Chip der ec-Karte enthalten Daten verifiziert werden." (Auszug aus der Pressemeldung der KJM vom 22.09.2005)

Es besteht nun die Möglichkeit, fun SmartPay AVS in unterschiedliche Altersverifikationssysteme einzubauen, die dann den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen. Bereits im Oktober 2005 wurde ein Altersverifikationssystem, das fun SmartPay AVS nutzt, von der KJM positiv bewertet:

"Positiv bewertet wurde außerdem eine zweite Altersprüfvariante bei Coolspot, die das Modul fun SmartPay AVS der fun communications GmbH nutzt. Auch dieses Modul ist von der KJM schon positiv bewertet worden. fun SmartPay AVS greift auf eine bereits erfolgte Identifizierung bei der Eröffnung eines Bankkontos zurück und nutzt für die Authentifizierung das Jugendschutzmerkmal der Geldkarte der deutschen Kreditwirtschaft. Dazu benötigt der Nutzer einen Chipkartenleser an seinem Computer. Bei jedem Durchschreiten des X-Check-Tores wird das Jugendschutzmerkmal der ZKA-Chipkarte überprüft."
(Auszug aus der Pressemeldung der KJM vom 25.10.2005)

Detaillierte Auskünfte zur Gesetzgebung entnehmen Sie bitte unserer Information "Hintergrundinformationen zum Thema Altersverifikation im Internet".

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