SmartAVS
Technik
Hintergrundinfo
fun SmartLine Lizenz
Referenzen
Info anfordern
Newsletter abonnieren
Die
GeldKarte hat entscheidende Vorteile für die Altersverifikation im Internet: der
Nutzer bleibt anonym und fast jeder Volljährige hat den GeldKarte-Chip auf
der girocard (ec-Karte) oder Kundenkarte seiner Bank und Sparkasse bereits im Geldbeutel. Ein Chipkartenleser am
PC genügt für den Alterscheck im Internet. Das Jugendschutzmerkmal dient auch
offline als Altersnachweis, z.B. am Zigarettenautomaten ab 1.
Januar 2007.
Auf
der GeldKarte ist bei minderjährigen Karteninhabern nach Einwilligung das
Geburtsdatum, bei volljährigen Personen ein Legitimationsvermerk auf dem Chip
aufgebracht. Neben der
Volljährigkeitsprüfung ist auch eine Prüfung auf 16 Jahre möglich. Bei der
Altersverifikation bleibt Kunde gegenüber dem Händler anonym.
Beim Einsatz der GeldKarte ist keine
gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der
Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte ausschließlich von Kreditinstituten
an Ihre Kunden emittiert wird. Die Kunden erhalten
mit dem turnusmäßigen Austausch ihrer GeldKarte das
Jugendschutzmerkmal.
Links zum Thema GeldKarte und Chipkartenleser können Sie der Beilage "Informationen zum Thema GeldKarte und Chipkartenleser im Internet" entnehmen.
Die GeldKarte ist von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Herstellung von "geschlossenen Benutzergruppen" im Internet zugelassen, sofern sie im Rahmen eines geeigneten Gesamtsystems genutzt wird. Im September 2005 hat die KJM erstmals technische Lösungen für Altersverifikationssysteme (AVS) zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Internet positiv bewertet:
"fun SmartPay AVS sieht keine eigene Identifizierung vor, sondern greift auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle bei der Eröffnung eines Bankkontos zurück. fun SmartPay AVS nutzt das Jugendschutzmerkmal der GeldKarte der deutschen Kreditwirtschaft. Die ec-Karten oder Kundenkarten von Banken und Sparkassen sind in der aktuellen Version mit Chips (GeldKarte) ausgestattet, die den Bankkunden durch ein Altersmerkmal zur Nutzung verschiedener Funktionen autorisieren. Da die Weitergabe der ec-Karte an Dritte damit sehr unwahrscheinlich ist, geht die KJM davon aus, dass die bereits bei den Banken erfolgte Altersprüfung ausreicht. Die Authentifizierung des Users einer geschlossenen Benutzergruppe im Internet erfolgt über einen Chipkartenleser am Computer, über den die auf dem Chip der ec-Karte enthalten Daten verifiziert werden." (Auszug aus der Pressemeldung der KJM vom 22.09.2005)
Es besteht nun die Möglichkeit, fun SmartPay AVS in unterschiedliche Altersverifikationssysteme einzubauen, die dann den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen. Bereits im Oktober 2005 wurde ein Altersverifikationssystem, das fun SmartPay AVS nutzt, von der KJM positiv bewertet:
"Positiv bewertet wurde außerdem eine zweite Altersprüfvariante bei
Coolspot,
die das Modul fun SmartPay AVS der fun communications GmbH nutzt. Auch dieses
Modul ist von der KJM schon positiv bewertet worden. fun SmartPay AVS greift auf
eine bereits erfolgte Identifizierung bei der Eröffnung eines Bankkontos zurück
und nutzt für die Authentifizierung das Jugendschutzmerkmal der Geldkarte der
deutschen Kreditwirtschaft. Dazu benötigt der Nutzer einen Chipkartenleser an
seinem Computer. Bei jedem Durchschreiten des
X-Check-Tores wird das
Jugendschutzmerkmal der ZKA-Chipkarte überprüft."
(Auszug aus der Pressemeldung der KJM
vom 25.10.2005)
Detaillierte Auskünfte zur Gesetzgebung entnehmen Sie bitte unserer Information "Hintergrundinformationen zum Thema Altersverifikation im Internet".
Dann fordern Sie jetzt Ihren Testzugang zum fun DemoServer an.