Die Einsatzmöglichkeiten der GeldKarte sind neben dem Bezahlen im Internet, zum
Beispiel die Bezahlung in Parkhäusern, am Zigarettenautomat oder im Nahverkehr.
Dabei bleibt der Kunde gegenüber dem Händler anonym. Weder Name, Anschrift,
Bankverbindung noch sonstige persönliche Daten werden übermittelt.
Das bargeldlose Bezahlen mit der GeldKarte im Internet ist genauso einfach wie die Zahlung am Fahrscheinautomat oder im Geschäft an der Kasse. Nachdem der Kunde seine Ware beim Anbieter ausgesucht und in den Warenkorb gelegt hat, betätigt er den Bezahlen-Button. Nun wird ihm im Browser ein separates Bezahlfenster eingeblendet, in dem der aktuelle Zustand des Vorgangs ersichtlich ist. Der Kunde bestätigt den Anbietername und den Betrag. Nach dieser Autorisierung wird der Geldwert von der GeldKarte abgebucht. Die Zahlung ist für den Händler stornofrei und dadurch kann die gewünschte Ware sofort ausgeliefert werden.
Damit ist die GeldKarte das ideale Online-Zahlungsmittel für Produkte
oder virtuelle Güter, die eine sofortige und garantierte Bezahlung
erfordern, wie zum Beispiel der Download von Musikdateien, Klingeltönen,
Software oder Datenbankabfragen. Der ZKA hat für fun SmartPay AVS, zum Bezahlen
mit der GeldKarte im Internet, die unbefristete Zulassung erteilt. Diese
wird ausschließlich Anwendungen erteilt, die sich bereits im Praxiseinsatz
bewährt haben.
Der Kunde benötigt zum Bezahlen im Internet eine GeldKarte und einen Chipkartenleser. Der Chipkartenleser wird einfach über USB an den heimischen PC angeschlossen.
Auf Kundenseite ist keine Software-Installation erforderlich. Die Kommunikation mit dem Chipkartenleser erfolgt über ein Java-Applet, das bei Bedarf automatisch vom Browser während der AVS- oder Bezahltransaktion geladen wird.
Links zum Thema GeldKarte und Chipkartenleser können Sie der Beilage "Informationen zum Thema GeldKarte und Chipkartenleser im Internet" entnehmen.
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